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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 33 R 851/10   

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https://dejure.org/2011,10079
LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 33 R 851/10 (https://dejure.org/2011,10079)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2011 - L 33 R 851/10 (https://dejure.org/2011,10079)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2011 - L 33 R 851/10 (https://dejure.org/2011,10079)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 1 FRG, § 15 FRG, Art 6 § 4 Abs 6 S 2 Buchst c FANG
    Gesetzliche Rentenversicherung: Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Ausland; Zulässigkeit der Reduzierung eines Fremdrentenanspruchs nach Umzug in ein ostdeutsches Bundesland

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 33 R 1239/08

    Aktueller Rentenwert (Ost); aktueller Rentenwert; Verfassungsgemäßheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 33 R 851/10
    Mit den unterschiedlichen aktuellen Rentenwerten wird der Tatsche Rechnung getragen, dass die Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern noch nicht vollkommen angeglichen sind (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 23. September 2010 - L 33 R 1239/08 -, zitiert nach Juris).

    Im Übrigen hat der Senat bereits mit Urteil vom 23. September 2010 (a. a. O.) entschieden, dass die Berechnung der Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung mittels eines unterschiedlichen aktuellen Rentenwertes im alten Bundesgebiet, basierend auf pEP, und im Beitrittsgebiet, basierend auf pEP (Ost), jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt noch verfassungsgemäß ist.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 33 R 851/10
    Bei der Begründung von Rentenansprüchen im Anwendungsbereich des FRG, auch ohne vorausgegangener Entrichtung von Beiträgen zur Deutschen Rentenversicherung, handelt es sich um einen Akt besonderer staatlicher Fürsorge, auf den von Verfassungs wegen kein Anspruch besteht (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01 und 1 BvL 10/04).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-396/05

    DIE ZAHLUNG EINER ALTERSRENTE DARF VERTRIEBENEN DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 33 R 851/10
    Am 8. Juli 2008 beantragte der Kläger unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Dezember 2007 (Az.: C-396/05, C-419/05 und C-450/05) die Überprüfung der Ausgangsentscheidung.
  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 33 R 851/10
    Der EuGH hat wiederholt entschieden, dass die Unionsbürgerschaft nicht bezweckt, den sachlichen Anwendungsbereich des EG-Vertrages auf interne Sachverhalte anzuwenden, die keinerlei Bezug zum Gemeinschaftsrecht aufweisen (so zuletzt Urteil der Großen Kammer vom 1. April 2008, Rs. C-212/06, RdNr. 39 m. w. Nachw.).
  • BSG, 13.01.2011 - B 13 R 335/10 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 33 R 851/10
    Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 13. Januar 2011 (B 13 R 335/10 B) als unzulässig verworfen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - L 17 R 494/12

    Überleitung des Fremdrentenrechts auf das Beitrittsgebiet zum 01. Januar 1992 -

    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern noch nicht vollkommen angeglichen sind (LSG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 18. August 2011 - L 33 R 851/10 - uHa auf weiteres Urteil dieses Senats vom 23. September 2010 - L 33 R 1239/08 - , zitiert nach juris).

    Bei der Begründung von Rentenansprüchen im Anwendungsbereich des FRG - auch ohne vorausgegangene Entrichtung von Beiträgen zur deutschen Rentenversicherung - handelt es sich um einen Akt besonderer staatlicher Fürsorge, auf den von Verfassungs wegen kein Anspruch besteht (LSG Berlin-Brandenburg - L 33 R 851/10 - a.a.O., ebenda uHa Beschl. des BVerfG vom 13. Juli 2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01 und 1 BvL 10/04, BVerfGE 116, 96, 121ff).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - L 8 R 26/11

    FRG-Zeiten - Entgeltpunkte - Umzug alte und neue Bundesländer - gewöhnlicher

    Eine "analoge Anwendung" - wie vom Kläger begehrt - kommt bereits vor dem Hintergrund des grundsätzlich unterschiedlichen Sachverhalts nicht in Betracht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 18. August 2011 - L 33 R 851/10, Fundstelle Juris).
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